Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (technische Ausstattung FRITSCH, Andreas Fritsch) über die Internetseite Pneumatik-24.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Individuell gestaltete Waren
(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.
§ 4 Rückgaberecht für Unternehmer
(1) Soweit Sie Unternehmer sind, gewähren wir Ihnen ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Eingang der Ware bei Ihnen nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.
(2) Die Ausübung des Rückgaberechts hat durch Rücksendung der Ware an uns zu erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung der Ware.
(3) Die Ware darf keine Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen und muss vollständig und unversehrt in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Andernfalls ist keine Ausübung des Rückgaberechts möglich.
(4) Sie tragen die Kosten und Gefahr der Rücksendung der Ware. Versicherter Versand wird Ihnen empfohlen.
(5) Bei Ausübung des Rückgaberechts berechnen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 25% des Kaufpreises.
(6) Der gezahlte Kaufpreis (ohne Versandkosten) wird Ihnen abzüglich der Gebühr innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Ware bei uns zurückgezahlt. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§ 7 Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Andreas Fritsch
David Hansemann Str. 12a
52531 Übach-Palenberg
Deutschland
Telefon: +49 2451 611 00 90
E-Mail: info@technik-fritsch.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch .
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
5.3. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
5.4. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/
AGB s für gewerbliche Kunden
§ 1 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
1. Der Kunde hat die Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder Brief bei der Verkäuferin wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Verkäuferin dem Kunden ein entsprechendes unverbindliches Angebot per E-Mail, Brief oder telefonisch. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Sodann erhält der Kunde per E-Mail oder Brief eine Auftragsbestätigung, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten auf.führt. Diese Auftragsbestätigung stellt die Annahme seines Angebotes durch die Verkäuferin dar, sodass durch die Auftragsbestätigung der Vertrag zustande kommt.
2. Beim Einkauf im Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über das vorgesehene Bestellsystem durch Auswahl von Art und Menge der darin genannten Waren und Dienstleistungen ab. Die Bestellung stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Darstellungen und Preisauszeichnungen im Online-Shop durch die Verkäuferin stellen noch kein Angebot im Rechtssinne dar. Wenn der Kunde eine Bestellung im Online-Shop aufgibt, erhält er eine E-Mail, einen Brief oder ein Telefax, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten auf führt (Auftragsbestätigung). Durch die Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande. Der Vertragstext kann ansonsten nach der Bestellung nicht mehr eingesehen werden. Der Kunde wird daher gebeten, den Vertragstext zu speichern.
§ 2 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
1. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackungskosten und ausschließlich Zoll, sonstiger Nebenkosten oder Abgaben gleich welcher Art. Frachtbriefstempel, Anschlussgleisgebühren und Rollgelder gehen zu Lasten des Kunden. Bei Steigerung der Lohn-, Material- oder Rohstoffkosten, der Herstellungs- oder Transportkosten etc. ist die Verkäuferin berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn die vereinbarten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
2. Die Artikelpreise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten.
3. Die Belieferung der Kunden durch die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), auf Rechnung, PayPal oder per Kreditkarte. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach der Auftragsbestätigung zu leisten. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 8 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.
4. Bei Verträgen, die über den Onlineshop der Verkäuferin zustande gekommen sind, geltend vorrangig folgende Regelungen: Die Zahlung erfolgt entsprechend der in der Bestellung enthaltenen Konditionen. Die im Onlineshop angezeigten Preise beziehen sich im Übrigen auf die jeweiligen Packungseinheiten/Rollenlängen. Bei Anschnitten von Rollen werden Schnittkosten berechnet, die die Verkäuferin dem Kunden gesondert mitteilen wird.
5. Die Verkäuferin stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
6. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Verkäuferin Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Im Übrigen bleibt es der Verkäuferin vorbehalten, einen höheren Zinsschaden durch Vorlage einer Bankbescheinigung nachzuweisen und geltend zu machen. Ferner ist für jede durch die Verkäuferin ausgesprochene Mahnung ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen, soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.
7. Soweit die Verkäuferin Wechsel oder Schecks entgegennimmt, werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Die Wechsel müssen diskontfähig sein. Diskontspesen und alle sonstigen Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden und sind innerhalb von 8 Tagen zu zahlen.
8. Bei Regulierung mittels Wechsel kann die Verkäuferin die sofortige Bezahlung aller offenen - auch noch nicht fälliger - ansonsten einredefreier Lieferforderungen verlangen, wenn in Rechnung gestellte Diskontspesen nicht innerhalb von 8 Tagen bezahlt sind, erhaltene Wechsel von einer Bank nicht diskontiert, diskontierte Wechsel zurückbelastet werden oder ein Wechsel nicht eingelöst wird. Das gleiche gilt, wenn ein Scheck des Kunden nicht eingelöst oder der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate in Verzug gerät.
9. Tritt beim Kunden nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein oder kommt es zu Wechsel- oder Scheckprotesten, so kann die Verkäuferin für alle noch auszuführenden Lieferungen aus Verträgen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Entspricht der Kunde diesem Verlangen nicht, kann die Verkäuferin von diesen besagten Verträgen zurücktreten und nach Fristsetzung von 14 Tagen Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen und zwar ohne besonderen Nachweis in Höhe von 10 % der nicht ausgeführten Auftragssumme, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Im Zahlungsverzugsfall werden die oben in Absatz 7 vereinbarten Verzugszinsen fällig.
10. Bezahlungen im Scheck-Wechselverfahren gelten erst nach Einlösung des Wechsels oder des Schecks als endgültige Bezahlung. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur endgültigen Einlösung bestehen.
§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und so weit die Verkäuferin ihren Verpflichtungen zur Neulieferung oder Nachbesserung wegen eines Mangels nicht nachgekommen ist.
§ 4 Verpackung
1. Die Art der Verpackung steht im Ermessen der Verkäuferin. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet.
2. Verpackungsmaterialien werden nur zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ansonsten ist die Rücknahme ausgeschlossen, soweit von der Verkäuferin gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit vereinbart ist, dass der Kunde gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.
3. Mehrwegverpackungen werden von der Verkäuferin nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist der Verkäuferin vom Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, ist die Verkäuferin berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen folgendes: Verpackungsmaterialien, die im Eigentum Dritter stehen, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer geliefert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Verpackungsmaterialien bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen können, die der Kunde, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat.
§ 5 Abnahme
1. Grundsätzlich hat der Kunde die fertige Ware, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, abzuholen (Holschuld). Geschieht dies nicht binnen einer angemessenen Frist, oder wünscht der Kunde entsprechend seiner Bestellung die Versendung, ist die Verkäuferin berechtigt, den Versand auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Die Ware gilt mit dem Verlassen des Hauses der Verkäuferin als bedingungsgemäß geliefert (Versendungskauf).
2. Die Abnahme der Ware gilt mit Abholung, im Fall ihrer Versendung mit der Versendung als erfolgt.
3. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Teillieferungen berechtigen nicht dazu, die Zahlungen für die gelieferte Ware zurückzuhalten.
§ 6 Versand
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Hauses der Verkäuferin, geht die Gefahr auf den Kunden über.
2. Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluss jeder Haftung der Wahl der Verkäuferin überlassen. B.§ 12 gilt im Übrigen. Versandfertige Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls ist die Verkäuferin berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten.
§ 7 Versicherung
Gegen Transportschäden und Bruchschäden werden die Waren nur auf Wunsch des Kunden versichert. In diesem Falle berechnet die Verkäuferin die ihr entstandenen Kosten, übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versendung. B.§ 6 gilt im Übrigen. Der Kunde übernimmt es, die Lieferung bei bzw. sofort nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort auf seine Kosten gegen Feuerschäden und Explosionsgefahr zu versichern. Er trägt hierbei das Risiko allein, wie auch in Bezug auf Schadensfälle sonstiger Art, soweit nicht anders vereinbart.
§ 8 Lieferzeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Dies gilt auch für Lieferzeiten, die im Onlineshop angezeigt, auf Auftragsbestätigungen angegeben, oder in Liefertermininformationen (insbesondere per E-Mail oder Fax) bekanntgegeben werden. Die von der Verkäuferin angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten des Geschäfts und technische Fragen abgeklärt und sich beide Parteien über sämtliche Bedingungen des Geschäfts einig sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge eines von der Verkäuferin zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesen Fällen ist die Haftung der Verkäuferin auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Verkäuferin zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ihr ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haftet die Verkäuferin dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ihr ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ihre Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
3. Für den Fall, dass ein von der Verkäuferin zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei ihr ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
4. Ansonsten kann der Kunde im Falle eines von der Verkäuferin zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes, geltend machen.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der Verkäuferin zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7. Erhält die Verkäuferin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistungen ihrer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird sie den Kunde rechtzeitig informieren. In diesem Fall ist sie berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit sie ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht ausdrücklich das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Verkäuferin schuldhaft herbeigeführt worden sind.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller ihr aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bis zur Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die die Verkäuferin im Interesse des Kunden eingegangen sind. Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Vorbehaltsware bei wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Mahnung gegen Anrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt. In diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf gelieferte Ware, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen und sie sofort zu benachrichtigen, und zwar unter Übergabe aller für den Widerspruch notwendigen Unterlagen.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Weiterverarbeitung für die Verkäuferin, ohne dass sie hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird ihr Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware erwirbt sie Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die Verkäuferin Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt der Verkäuferin Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt, d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Verkäuferin, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihr Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Verkäuferin, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der ihrem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.
4. Wird die Vorbehaltsware der Verkäuferin als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest an die Verkäuferin ab; diese nimmt die Abtretung an. Absatz 3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der Absätze 3 und 4 auf die Verkäuferin tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kundes angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring- Erlöses wird die Forderung der Verkäuferin sofort fällig.
6. Der Kunde ermächtigt die Verkäuferin unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß der Absätze 3 bis 5 abgetretenen Forderungen. Die Verkäuferin wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; die Verkäuferin ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
7. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
8. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist der Kunde insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
§ 10 Unzulässige Weiterlieferung
Die Ausfuhr von der von der Verkäuferin gelieferten Gegenstände in unverändertem Zustand durch den Kunden oder seine Abnehmer, ist, falls sich die Verkäuferin mit der Ausfuhr nicht ausdrücklich einverstanden erklärt hat, unzulässig und berechtigt zum Schadensersatzanspruch. Gegenstände, die für die Ausfuhr bestellt waren, dürfen weder in unverändertem noch in verändertem Zustand an einen inländischen Abnehmer weitergeliefert werden, ferner nicht an einen ausländischen Abnehmer als dem in der Bestellung angegebenen Bestimmungsland.
§ 10a Einhaltung Exportkontrolle
1. Die Verkäuferin stellt klar, dass Lieferungen von Produkten sowie Werk- und Dienstleistungen einschließlich technischer Unterstützung aller Art durch die Verkäuferin an den Kunden (zusammen für diesen § 10a) "Verkäufer-Leistung" genannt) bei der Verkäuferin unter dem Vorbehalt stehen, dass diese Verkäufer-Leistung nicht nach nationalen oder internationalen Exportkontrollvorschriften, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen, (zusammen "Exportkontrollvorschriften") verboten ist. Sofern und soweit Verkäufer-Leistungen auf Wunsch des Kunden seitens der Verkäuferin außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht oder geliefert werden sollen (zusammen "Exportleistungen"), verpflichtet sich der Kunde, alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausfuhr und den Versand erforderlich sind. Zudem vereinbaren die Parteien betreffend Exportleistungen Folgendes: Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren lassen Fristen und Liefertermine entfallen. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder ist die Exportleistung nicht genehmigungsfähig, gilt der jeweils betroffene Liefervertrag hinsichtlich der betroffenen Teile als nicht geschlossen.
2. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen Liefervertrag über Exportleistungen ohne Vorankündigung zu kündigen, wenn eine solche Kündigung für die Verkäuferin erforderlich ist, um der Einhaltung von Exportkontrollvorschriften nachzukommen.
3. Im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 2 ist der Kunde von der Geltendmachung von Schadensersatz oder anderen Rechten aufgrund der Kündigung ausgeschlossen, sofern die Verkäuferin die Kündigung nicht zu vertreten hat (insbesondere sofern die Nichteinhaltung der Exportkontrollvorschriften in der Verantwortung der Verkäuferin liegt).
4. Bei der Weitergabe von Verkäufer-Leistungen an Dritte im In- und Ausland muss der Kunde die jeweils geltenden Bestimmungen des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts beachten. Insbesondere darf der Kunde keine Verkäufer-Leistungen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, direkt oder indirekt über Dritte an juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, exportieren oder reexportieren, Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, dass der Zweck von dieser Ziff. 4 nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird. Der Kunde hat die Verkäuferin unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung dieser Ziffer 4 zu informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten von Dritten, die den Zweck dieser Ziffer 4 beeinträchtigen könnten. Der Kunde hat der Verkäuferin auf Anforderung umgehend Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 4, Satz 1 zur Verfügung zu stellen.
5. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 4, Satz 1 durch den Kunden gilt Folgendes: ein Verstoß gegen Ziffer 4, Satz 1 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung des jeweils betroffenen Liefervertrags dar und die Verkäuferin ist berechtigt, angemessene Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus gelten in diesem Fall die Ziffern 2 und 3 entsprechend.
§ 11 Mängelrüge, Sachmangelhaftung
1. Für Mängel haftet die Verkäuferin nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. Mängelrügen müssen eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung des Mangels enthalten. Soweit Stückzahl- und Gewichtsabweichungen nach den vorstehenden Untersuchungspflichten bereits bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese Mängel beim Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmer zu beanstanden und die Beanstandung bescheinigen zu lassen.
2. Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer unseres Sitzes beauftragten Sachverständigen erfolgte.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Haftung.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Verkäuferin berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Über einen bei einem Kunden eintretenden Sachmangelhaftungsfall hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich zu informieren.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Verkäuferin bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
9. Die Verkäuferin ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Die Verkäuferin ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde als Kaufmann seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10. Die Verpflichtung gemäß B.§ 11 Absatz 8 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von der Verkäuferin herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Sachmangelhaftungsansprüche gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gilt ferner B.§ 11 Absatz 4 entsprechend.
11. Die Anerkennung von Mängeln und deren Rügen bedürfen der Schriftform.
12. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel), § 202 Abs. 1 BGB (Haftung für Vorsatz) längere Fristen vorschreibt.
13. Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen B.§ 12.
§ 12 Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Die Verkäuferin haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihren Organen und leitenden Angestellten oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von B.§ 11 Absatz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von ihren Organen und leitenden Angestellten oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit ihre Organe, leitende Angestellte oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem sie bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften sie allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
2. Die Verkäuferin haftet auch für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Verkäuferin haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung, sowie für sämtliche Folgeschäden, wie etwa Produktionsausfallschäden, Rückrufkosten sowie entgangenem Gewinn; hiervon unberührt bleibt die Haftung gemäß B.§ 8 Absätze 2 bis 5. Soweit ihre Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall der von der Verkäuferin, ihren Organen, leitenden Angestellten oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn ihre Organe und leitende Angestellte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
§ 13 Sonstige Rechte auf Rücktritt, Vertragsstrafe und Schadensersatz
1. Die Verkäuferin behält sich vor mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Person, die Gewerblichkeit oder seine Kreditwürdigkeit betreffende Tatsache gemacht hat, oder seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Macht die Verkäuferin von einem ihr zustehenden vertraglichem oder gesetzlichem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist sie neben der Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, ihre Aufwendungen, inzwischen eingetretene Wertminderungen, Vergütungen für Gebrauchsüberlassung, sowie Ersatz aller Schäden, die durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Ware verursacht worden sind, dem Kunden mit einer Pauschale von 25 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen; bei Sonderanfertigungen kann sie den vollen Preis in Rechnung stellen.
2. Falls die Verkäuferin vom Kunden Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung oder Annullierung des Kaufvertrages verlangen kann, ist - soweit nicht ausdrücklich oder in diesen Bedingungen etwas anderes vereinbart ist - eine Schadenspauschale von mindestens 25 % der Auftragssumme vereinbart. Ungeachtet der genannten Pauschalsätze behält sich die Verkäuferin eine konkrete Schadensberechnung vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 14 Datenschutz
1. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in der EDV der Verkäuferin gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von der Verkäuferin ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorgenommen.
3. Die Verkäuferin behält sich vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise die Daten des Kunden zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behält sich vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls der Kunde damit nicht einverstanden ist, schickt er der Verkäuferin einfach eine kurze formlose Mitteilung an: Fa. technische Ausstattungen Fritsch, David-Hansemann Str. 12a, 52531 Übach-Palenberg, Tel.: +49 2451 611 00 90, info@technik-fritsch.de.
4. Die Verkäuferin wird die Kundendaten nicht über den in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
§ 15 Schlussklausel
Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, wie es sich aus dem Sinn der anderen Bestimmungen ergibt.
letzte Aktuallisierung 01.11.2024